Stunden-Rechner

Wie viele Stunden stehen dir zu?

Beantworte ein paar kurze Fragen und erfahre, wie viele Stunden Alltagshilfe und Betreuung über die Pflegekasse für dich möglich sind – unverbindlich, kostenlos und ohne dass du Daten angeben musst.

Gut zu wissen: Das Ergebnis ist eine grobe Orientierung. Es werden keine Eingaben gespeichert. Die genaue Höhe klären wir gemeinsam mit deiner Pflegekasse.

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Welchen Pflegegrad habt ihr?

Falls noch keiner vorliegt: Probier zuerst unseren Pflegegrad-Rechner.

Häufige Fragen zum Stunden-Rechner

Wie kommt diese Stundenzahl zustande?

Wir rechnen die Leistungen zusammen, die dir bei deinem Pflegegrad zustehen: den Entlastungsbetrag (131 € im Monat, ab Pflegegrad 1), bei Pflegegrad 2–5 zusätzlich die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (gemeinsamer Jahresbetrag bis 3.539 € im Jahr) und – wenn kein Pflegedienst im Einsatz ist – bis zu 40 % der Pflegesachleistung. Daraus ergeben sich die möglichen Stunden, abzüglich der Anfahrt pro Einsatz.

Warum ist ein pflegender Angehöriger Voraussetzung?

Die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege springt ein, wenn die pflegende Person einmal ausfällt – sie setzt also voraus, dass es eine eingetragene Pflegeperson gibt. Ohne sie entfällt dieser Teil des Budgets, der Entlastungsbetrag bleibt dir aber.

Was ist, wenn schon ein Pflegedienst kommt?

Dann lässt sich die Pflegesachleistung nicht für unsere Alltagsunterstützung umwidmen. Den Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege kannst du trotzdem nutzen.

Ist das Ergebnis verbindlich?

Nein, es ist eine grobe Orientierung. Wie viele Stunden tatsächlich möglich sind, hängt von der Bewilligung deiner Pflegekasse und eurer Situation ab. In einem kostenlosen Gespräch rechnen wir es genau für dich durch – und kümmern uns um die Abrechnung.

Warum kommen bei 131 € nur rund 3 Stunden zusammen?

Weil hinter jeder Stunde ein ausgebildeter, fair bezahlter Mensch steht – kein Nebenbei-Job. Unsere Stundensätze sind die mit den Pflegekassen verhandelten Standardsätze; seriöse Anbieter liegen da alle in einem ähnlichen Bereich. In der Stunde steckt mehr als nur die Zeit vor Ort: faire Löhne für unsere Alltagshelfer (die leisten die eigentliche Arbeit!), ihre Ausbildung, eine Reserve, damit bei Krankheit oder Urlaub trotzdem jemand kommt, und eine gute Haftpflichtversicherung, falls bei dir zuhause mal etwas zu Bruch geht. Wer 25 € pro Stunde verlangt, kann eigentlich nur Mindestlohn zahlen – für Versicherung oder Ersatz bei Ausfall bleibt da nichts übrig.

Eine Nachbarschaftshilfe schafft für 131 € mehr Stunden – warum nicht ihr?

Das stimmt – und der Grund ist einfach: Bei vielen Nachbarschaftshilfen kommen ungelernte Kräfte, oft ohne Sozialversicherung und meist ohne Haftpflichtversicherung. Geht zuhause etwas kaputt oder passiert ein Unfall, ist schnell unklar, wer dafür aufkommt. Dazu kommt: Eine Nachbarschaftshilfe kann nur den Entlastungsbetrag abrechnen – die großen Hebel, Verhinderungspflege und Pflegesachleistungen, bleiben ungenutzt. Mit uns nutzt du dein komplettes Budget aus, mit ausgebildeten, versicherten und zuverlässigen Kräften. Mehr Stunden auf dem Papier heißt eben nicht automatisch mehr Sicherheit.

Was muss ich bei der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege beachten?

Das ist ein gemeinsames Jahresbudget (bis 3.539 €), das eigentlich einspringt, wenn die pflegende Person mal ausfällt. Wichtig zu wissen: Was du davon für regelmäßige Alltagshilfe verbrauchst, steht später nicht mehr für eine echte Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege bereit. Wir gehen damit flexibel um – auf Wunsch nutzen wir erst deine anderen Budgets und rechnen die Verhinderungspflege erst gegen Jahresende ab, wenn absehbar ist, dass du sie nicht anderweitig brauchst. So verschenkst du nichts.

Kostet mich die Pflegesachleistung nicht mein Pflegegeld?

Zum Teil ja – aber es lohnt sich fast immer. Nutzt du einen Teil deiner Pflegesachleistung für unsere Hilfe, wird dein Pflegegeld anteilig gekürzt (das nennt sich Kombinationsleistung): 30 % Sachleistung genutzt = 30 % weniger Pflegegeld. Der Clou: Die Sachleistung ist deutlich höher als das Pflegegeld. Beispiel Pflegegrad 3 – 599 € Pflegegeld stehen 1.497 € Sachleistung gegenüber. Nutzt du 40 % der Sachleistung (rund 599 € professionelle Hilfe über die Kasse), sinkt dein Pflegegeld um 40 %, also um rund 240 €. Heißt: Für 240 € weniger Pflegegeld bekommst du 599 € echte Leistung. Würdest du dieselbe Hilfe privat bezahlen, kostete sie dich volle 599 € aus eigener Tasche. Du fährst also deutlich besser.

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