Standort
Haushaltshilfe und Alltagshilfe in Wetter (Ruhr) und im Ennepe-Ruhr-Kreis
Mitten im Ennepe-Ruhr-Kreis, bei uns in Wetter an der Ruhr, schlägt unser Herz – hier sind wir zuhause. Von Witten über Hattingen und Herdecke bis Sprockhövel und Breckerfeld sind wir für dich da, wenn der Alltag mal mehr wird, als zwei Hände schaffen. Ob den Staubsauger bändigen, gemeinsam zum Markt oder einfach ein gutes Gespräch bei einem Tässchen Kaffee – wir packen an, mit Herz und einer Prise Ruhrpott-Charme.
Unsere Leistungen im Ennepe-Ruhr-Kreis
Gut zu wissen: Wir sind kein Pflegedienst. Grund- und Behandlungspflege übernimmt ein ambulanter Pflegedienst – den Kontakt stellen wir gern her.
Orte im Ennepe-Ruhr-Kreis
Alltagshilfe in Wetter (Ruhr), Witten, Hattingen und im ganzen Ennepe-Ruhr-Kreis
In Wetter (Ruhr) ist unser Firmensitz – von hier aus sind wir in allen neun Städten des Ennepe-Ruhr-Kreises für dich unterwegs, von Witten und Hattingen bis Schwelm und Breckerfeld.
Städte und Gemeinden im Ennepe-Ruhr-Kreis
- Wetter (Ruhr)
- Witten
- Hattingen
- Gevelsberg
- Schwelm
- Ennepetal
- Herdecke
- Sprockhövel
- Breckerfeld
Dein Ort ist nicht dabei? Kein Problem – meld dich einfach, wir finden eine Lösung. Und bei anerkanntem Pflegegrad rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab. Keine Vorkasse – versprochen.
Und was kostet dich das?
Den größten Teil zahlt die Pflegekasse.
Jeder mit Pflegegrad hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag – 131 € im Monat, genau für Alltagshilfe wie unsere. Bei höherem Pflegegrad kommen oft Verhinderungspflege und ein Teil der Pflegesachleistung dazu – dann sind deutlich mehr Stunden drin. Wir rechnen direkt mit deiner Pflegekasse ab. Keine Vorkasse, kein Bürokratie-Chaos – versprochen.
Deine Stunden kostenlos berechnenAuch ohne Pflegegrad
Haushaltshilfe über die Krankenkasse im Ennepe-Ruhr-Kreis
Hier vor der Haustür sind die Wege kurz – und das ist Gold wert, wenn du nach einer Operation oder einem Klinikaufenthalt wieder zuhause bist. Ob in Wetter, Witten, Hattingen oder Herdecke: Wir übernehmen Einkauf, Wäsche und Haushalt, solange du nicht heben und bücken darfst. Bezahlt wird das von deiner Krankenkasse nach § 38 SGB V – ganz ohne Pflegegrad.
Bis zu vier Wochen lang übernimmt die Kasse die Kosten – lebt ein Kind unter 12 Jahren bei dir, sogar bis zu 26 Wochen. Du brauchst nur eine Bescheinigung deines Arztes, den Rest erledigen wir: Wir rechnen direkt mit deiner Krankenkasse ab.
So funktioniert's – § 38 SGB V erklärt- Nach dem Krankenhaus
- Nach einer ambulanten OP
- Bei schwerer Krankheit
- Bei Schwangerschaft & Geburt
So einfach geht's
Gut zu wissen – aus unserem Ratgeber
Kostenlose Erstberatung
Schreib Tim und Frank – keine Brieftaube nötig!
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