Standort
Haushaltshilfe in Bocholt, Borken und im ganzen Kreis Borken
Das Westmünsterland ist weitläufig – und wir sind für dich mittendrin: in Ahaus, Bocholt, Borken, Gronau, Stadtlohn, Vreden und drumherum. Egal ob Einkauf, Wäsche, Begleitung oder einfach Gesellschaft: Wir machen deinen Alltag leichter – zuverlässig, herzlich und mit einem Lächeln.
Unsere Leistungen im Kreis Borken
Gut zu wissen: Wir sind kein Pflegedienst. Grund- und Behandlungspflege übernimmt ein ambulanter Pflegedienst – den Kontakt stellen wir gern her.
Orte im Kreis Borken
Alltagshilfe in Bocholt, Borken, Ahaus und im ganzen Kreis Borken
Von Bocholt und Rhede bis Gronau und Vreden an der niederländischen Grenze: Im Westmünsterland sind wir auch in den kleineren Orten unterwegs, nicht nur in den Städten.
Städte und Gemeinden im Kreis Borken
- Ahaus
- Bocholt
- Borken
- Gronau
- Stadtlohn
- Vreden
- Gescher
- Rhede
- Reken
- Velen
- Heiden
- Legden
- Schöppingen
- Südlohn
Dein Ort ist nicht dabei? Kein Problem – meld dich einfach, wir finden eine Lösung. Und bei anerkanntem Pflegegrad rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab. Keine Vorkasse – versprochen.
Und was kostet dich das?
Den größten Teil zahlt die Pflegekasse.
Jeder mit Pflegegrad hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag – 131 € im Monat, genau für Alltagshilfe wie unsere. Bei höherem Pflegegrad kommen oft Verhinderungspflege und ein Teil der Pflegesachleistung dazu – dann sind deutlich mehr Stunden drin. Wir rechnen direkt mit deiner Pflegekasse ab. Keine Vorkasse, kein Bürokratie-Chaos – versprochen.
Deine Stunden kostenlos berechnenAuch ohne Pflegegrad
Haushaltshilfe über die Krankenkasse im Kreis Borken
Das Westmünsterland ist weitläufig, und wer hier nach einem Krankenhausaufenthalt allein zuhause sitzt, merkt das schnell. In Ahaus, Bocholt, Borken, Gronau und drumherum kommen wir zu dir und halten den Haushalt am Laufen, bis du wieder fit bist. Zahlen tut das deine Krankenkasse – geregelt in § 38 SGB V, Pflegegrad ist keine Voraussetzung.
Bis zu vier Wochen lang übernimmt die Kasse die Kosten – lebt ein Kind unter 12 Jahren bei dir, sogar bis zu 26 Wochen. Du brauchst nur eine Bescheinigung deines Arztes, den Rest erledigen wir: Wir rechnen direkt mit deiner Krankenkasse ab.
So funktioniert's – § 38 SGB V erklärt- Nach dem Krankenhaus
- Nach einer ambulanten OP
- Bei schwerer Krankheit
- Bei Schwangerschaft & Geburt
So einfach geht's
Gut zu wissen – aus unserem Ratgeber
Kostenlose Erstberatung
Schreib Tim und Frank – keine Brieftaube nötig!
Du möchtest einen Termin zur kostenlosen Erstberatung vereinbaren? Locker, entspannt und ohne Bürokratie-Chaos. Füll einfach das Formular aus – oder melde dich direkt: