Standort
Haushaltshilfe im Kreis Recklinghausen – für dich da
Vom nördlichen Ruhrgebiet bis an den Rand des Münsterlands – im Kreis Recklinghausen sind wir für dich unterwegs: in Recklinghausen, Marl, Gladbeck, Castrop-Rauxel, Herten, Dorsten, Datteln und Haltern am See. Wir packen im Haushalt an, begleiten dich durch den Tag und sorgen dafür, dass du dich zuhause rundum wohlfühlst.
Unsere Leistungen im Kreis Recklinghausen
Gut zu wissen: Wir sind kein Pflegedienst. Grund- und Behandlungspflege übernimmt ein ambulanter Pflegedienst – den Kontakt stellen wir gern her.
Orte im Kreis Recklinghausen
Alltagshilfe in Recklinghausen, Marl, Gladbeck und im ganzen Kreis Recklinghausen
Zehn Städte gehören zum Kreis Recklinghausen, von Haltern am See bis Castrop-Rauxel – in allen sind wir für dich da. Und weil das Ruhrgebiet nicht an der Kreisgrenze aufhört, kommen wir auch in die Nachbarstadt Herne.
Städte und Gemeinden im Kreis Recklinghausen
- Recklinghausen
- Marl
- Gladbeck
- Castrop-Rauxel
- Herten
- Datteln
- Dorsten
- Haltern am See
- Waltrop
- Oer-Erkenschwick
Auch in der Nachbarstadt
- Herne
Dein Ort ist nicht dabei? Kein Problem – meld dich einfach, wir finden eine Lösung. Und bei anerkanntem Pflegegrad rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab. Keine Vorkasse – versprochen.
Und was kostet dich das?
Den größten Teil zahlt die Pflegekasse.
Jeder mit Pflegegrad hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag – 131 € im Monat, genau für Alltagshilfe wie unsere. Bei höherem Pflegegrad kommen oft Verhinderungspflege und ein Teil der Pflegesachleistung dazu – dann sind deutlich mehr Stunden drin. Wir rechnen direkt mit deiner Pflegekasse ab. Keine Vorkasse, kein Bürokratie-Chaos – versprochen.
Deine Stunden kostenlos berechnenAuch ohne Pflegegrad
Haushaltshilfe über die Krankenkasse im Kreis Recklinghausen
Im Kreis Recklinghausen ist die nächste Klinik selten weit – nach der Entlassung steht man mit dem Alltag trotzdem erst mal allein da. In Recklinghausen, Marl, Gladbeck, Herten oder Dorsten übernehmen wir dann Wäsche, Einkauf und Haushalt. Abgerechnet wird direkt mit deiner Krankenkasse nach § 38 SGB V, ganz ohne Pflegegrad.
Bis zu vier Wochen lang übernimmt die Kasse die Kosten – lebt ein Kind unter 12 Jahren bei dir, sogar bis zu 26 Wochen. Du brauchst nur eine Bescheinigung deines Arztes, den Rest erledigen wir: Wir rechnen direkt mit deiner Krankenkasse ab.
So funktioniert's – § 38 SGB V erklärt- Nach dem Krankenhaus
- Nach einer ambulanten OP
- Bei schwerer Krankheit
- Bei Schwangerschaft & Geburt
So einfach geht's
Gut zu wissen – aus unserem Ratgeber
Kostenlose Erstberatung
Schreib Tim und Frank – keine Brieftaube nötig!
Du möchtest einen Termin zur kostenlosen Erstberatung vereinbaren? Locker, entspannt und ohne Bürokratie-Chaos. Füll einfach das Formular aus – oder melde dich direkt: