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Häufige Fragen
Hier findest du Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten erreichen – zu Kosten, Leistungen, Pflegegrad, Ausbildung und Bewerbung. Deine Frage ist nicht dabei? Ruf uns an oder schreib uns.
Keine passende Frage gefunden – ruf uns an oder schreib uns: 02335 1702270, Verwaltung@alltagsheroes.info oder über unser Kontaktformular.
Kosten & Abrechnung
Was kostet die Hilfe von Alltagsheroes?
Bei anerkanntem Pflegegrad rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab – im Rahmen des Entlastungsbetrags (131 € im Monat ab Pflegegrad 1) ohne Eigenanteil und ohne Vorkasse. Bei höherem Pflegegrad kommen oft Verhinderungspflege und ein Teil der Pflegesachleistung dazu. Was darüber hinausgeht oder ohne Pflegegrad gewünscht ist, kannst du privat buchen. Die Details klären wir in einer kostenlosen Erstberatung.
Brauche ich einen Pflegegrad, um eure Hilfe zu bekommen?
Nein. Mit anerkanntem Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse die Kosten. Ohne Pflegegrad gibt es zwei Wege: Nach einem Krankenhausaufenthalt, einer Operation oder bei schwerer Krankheit zahlt deine Krankenkasse die Haushaltshilfe nach § 38 SGB V – und natürlich kannst du unsere Alltagshilfe und Betreuung auch privat buchen.
Warum kommen bei 131 € nur rund 3 Stunden zusammen?
Weil hinter jeder Stunde ein ausgebildeter, fair bezahlter Mensch steht – kein Nebenbei-Job. Unsere Stundensätze sind die mit den Pflegekassen verhandelten Standardsätze; seriöse Anbieter liegen da alle in einem ähnlichen Bereich. In der Stunde steckt mehr als nur die Zeit vor Ort: faire Löhne für unsere Alltagshelfer (die leisten die eigentliche Arbeit!), ihre Ausbildung, eine Reserve, damit bei Krankheit oder Urlaub trotzdem jemand kommt, und eine gute Haftpflichtversicherung, falls bei dir zuhause mal etwas zu Bruch geht. Wer 25 € pro Stunde verlangt, kann eigentlich nur Mindestlohn zahlen – für Versicherung oder Ersatz bei Ausfall bleibt da nichts übrig.
Eine Nachbarschaftshilfe schafft für 131 € mehr Stunden – warum nicht ihr?
Das stimmt – und der Grund ist einfach: Bei vielen Nachbarschaftshilfen kommen ungelernte Kräfte, oft ohne Sozialversicherung und meist ohne Haftpflichtversicherung. Geht zuhause etwas kaputt oder passiert ein Unfall, ist schnell unklar, wer dafür aufkommt. Dazu kommt: Eine Nachbarschaftshilfe kann nur den Entlastungsbetrag abrechnen – die großen Hebel, Verhinderungspflege und Pflegesachleistungen, bleiben ungenutzt. Mit uns nutzt du dein komplettes Budget aus, mit ausgebildeten, versicherten und zuverlässigen Kräften. Mehr Stunden auf dem Papier heißt eben nicht automatisch mehr Sicherheit.
Wer zahlt die Haushaltshilfe bei Pflegegrad?
Bei anerkanntem Pflegegrad lassen sich unsere Leistungen über die Pflegekasse abrechnen – unter anderem über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI. Wir rechnen direkt mit der Kasse ab, du gehst nicht in Vorkasse.
Bekomme ich eine Haushaltshilfe auch ohne Pflegegrad?
Ja. Wenn du deinen Haushalt nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer Operation oder wegen einer schweren Krankheit nicht führen kannst, zahlt deine gesetzliche Krankenkasse die Haushaltshilfe nach § 38 SGB V – ganz ohne Pflegegrad. Du brauchst dafür nur eine Bescheinigung deines Arztes. Wie das läuft, steht auf unserer Seite zur Haushaltshilfe über die Krankenkasse.
Was kostet mich das?
Nur die gesetzliche Zuzahlung: 10 % der Kosten, mindestens 5 € und höchstens 10 € pro Tag, an dem eine Hilfe da war. Unter 18 Jahren und bei Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung entfällt die Zuzahlung ganz. Den Rest rechnen wir direkt mit deiner Krankenkasse ab.
Wie erfahre ich, wie viel Budget ich noch habe?
Mit einem Zugang zu unserem Kundenportal siehst du deine Budgets und Rechnungen jederzeit selbst. Frag uns einfach nach einem Zugang. Ohne Portal rufst du kurz an oder schreibst uns – dann sagen wir dir den aktuellen Stand.
Wir haben beide einen Pflegegrad – geht das zusammen?
Ja. Jede pflegebedürftige Person hat ihren eigenen Entlastungsbetrag (131 € im Monat ab Pflegegrad 1), auch wenn ihr zusammen wohnt. Wir rechnen für jeden von euch getrennt mit der Pflegekasse ab. Wie wir die Stunden sinnvoll aufteilen, besprechen wir im kostenlosen Erstgespräch.
Unsere Leistungen
Seid ihr ein Pflegedienst?
Nein. Grundpflege (z. B. Waschen, Anziehen), Behandlungspflege, Medikamentengabe oder Wundversorgung übernehmen wir nicht – dafür brauchst du einen ambulanten Pflegedienst, den wir dir gern vermitteln. Wir entlasten im Alltag und im Haushalt, begleiten, beraten nach § 37 Abs. 3 SGB XI und helfen beim Pflegegrad.
In welchen Regionen ist Alltagsheroes für mich da?
Wir sind im Ruhrgebiet und Münsterland aktiv: Kreis Coesfeld, Kreis Borken, Ennepe-Ruhr-Kreis und Kreis Recklinghausen. Dein Ort nicht dabei? Melde dich – wir finden eine Lösung.
Was umfasst die Haushaltshilfe genau?
Reinigung (Staubsaugen, Wischen, Bad und Küche), Einkaufshilfe, Wäschepflege (Waschen, Trocknen, Bügeln) und Essenszubereitung – ganz nach deinen Wünschen.
Was beinhaltet die Betreuung bei Alltagsheroes?
Begleitung im Alltag (z. B. zu Arztterminen, Behördengängen, Spaziergängen), Gesellschaft leisten (Gespräche, Spiele, gemeinsame Nachmittage) und Unterstützung bei der Tagesstrukturierung.
Ist die Betreuung auch bei Demenz möglich?
Ja. Unsere Betreuung richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Bei anerkanntem Pflegegrad lassen sich Betreuungsleistungen über die Pflegekasse abrechnen.
Was macht ihr nicht?
Wir sind kein Pflegedienst: Waschen, Anziehen, Medikamente oder Wundversorgung übernehmen wir nicht. Im Haushalt übernehmen wir die laufende Reinigung – Staubsaugen, Wischen, Bad und Küche, auch Fenster putzen –, aber keine Grundreinigung. Bei allem anderen sag uns einfach, was du brauchst. Wir sagen dir ehrlich, ob es passt.
Helft ihr auch bei Anträgen, Post und dem Handy?
Ja. Wir helfen beim Ausfüllen von Formularen und Anträgen, bei der Terminplanung und bei Schreiben an Behörden. Auch bei Handy, Tablet oder Videoanrufen mit der Familie unterstützen wir dich. Eine Rechtsberatung ist das nicht – bei rechtlichen Fragen sagen wir dir offen, wer weiterhilft.
Kümmert ihr euch auch um mein Haustier?
Ja, wenn es dich im Alltag entlastet: Gassi gehen, füttern und die Versorgung deines Haustiers gehören zu unserer Alltagshilfe dazu.
Bietet ihr auch eine 24-Stunden-Betreuung an?
Nein. Wir kommen stundenweise – so oft und so lange, wie es für dich passt und dein Budget hergibt. Eine Betreuung rund um die Uhr oder eine Kraft, die bei dir wohnt, bieten wir nicht an. Pflege wie Waschen oder Medikamente übernimmt ein ambulanter Pflegedienst.
Wie schnell könnt ihr anfangen?
Nach deiner Anfrage melden wir uns für ein kostenloses Erstgespräch. Wann der erste Einsatz möglich ist, hängt davon ab, wie viele Alltagshelfer in deiner Nähe gerade Zeit haben – das sagen wir dir im Gespräch ehrlich. Melde dich am besten früh, zum Beispiel sobald der Entlasstermin aus dem Krankenhaus feststeht.
Was passiert, wenn mein Alltagshelfer krank ist oder Urlaub hat?
Wir planen die Einsätze zentral und kümmern uns um eine Vertretung. Wir sagen dir Bescheid, wer stattdessen kommt. Unser Ziel ist, dass dich möglichst immer dieselbe Person begleitet.
Ich bin unzufrieden – an wen wende ich mich?
Sag es uns direkt – per Telefon, Mail oder persönlich. Jede Rückmeldung prüft die Geschäftsführung. Wir antworten in der Regel innerhalb von fünf Werktagen und suchen mit dir eine Lösung, zum Beispiel andere Zeiten oder einen anderen Alltagshelfer.
Pflegegrad, Beratung & Verhinderungspflege
Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Formlos bei deiner Pflegekasse – sie sitzt bei deiner Krankenkasse, ein Anruf genügt. Wichtig ist das Antragsdatum: Bewilligte Leistungen gibt es rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung. Danach kommt der Medizinische Dienst zur Begutachtung. Wir übernehmen die Antragstellung für dich und begleiten dich durch den gesamten Prozess.
Wann lohnt sich eine Höherstufung?
Wenn der Unterstützungsbedarf spürbar gestiegen ist – etwa nach einem Sturz, einem Krankenhausaufenthalt oder wenn eine Demenz fortschreitet. Dann kannst du bei der Pflegekasse einen Antrag auf Höherstufung stellen, und der Medizinische Dienst begutachtet neu. Wir begleiten dich dabei – von der Einschätzung bis zur erneuten Begutachtung.
Seid ihr beim Termin mit dem Medizinischen Dienst dabei?
Auf Wunsch ja. Wir bereiten dich auf die Begutachtung vor und sind beim Termin an deiner Seite, damit dein tatsächlicher Bedarf auch ankommt. Die Pflegekasse muss in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen ab Antrag entscheiden.
Wie lange habe ich für einen Widerspruch Zeit?
Einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids. Wir schauen gemeinsam ins Gutachten, ordnen die Punkte den Modulen zu und helfen dir, die Begründung zu formulieren. Eine Rechtsberatung ist das nicht – bei kniffligen Fällen sind Sozialverbände oder ein Fachanwalt für Sozialrecht die richtige Adresse, und das sagen wir dir offen.
Ist die Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI wirklich kostenlos?
Ja. Die Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI sind für dich kostenlos – die Kosten übernimmt deine Pflegekasse. Diese Beratung ist bei Bezug von Pflegegeld verpflichtend und sorgt dafür, dass dein Pflegegeld nicht gekürzt wird.
Was passiert beim Gutachten des Medizinischen Dienstes?
Ein Gutachter besucht dich zuhause und schätzt anhand des Neuen Begutachtungsassessments (NBA) ein, wie selbstständig du im Alltag bist. Wir bereiten dich auf den Termin vor und sind auf Wunsch an deiner Seite.
Übernehmt ihr auch die Begleitung bei der Höherstufung?
Ja. Wenn sich dein Unterstützungsbedarf erhöht, begleiten wir dich beim Antrag auf Höherstufung – von der Einschätzung bis zur erneuten Begutachtung.
Wie viel Geld gibt es für Verhinderungspflege?
Seit dem 1. Juli 2025 bilden Verhinderungs- und Kurzzeitpflege einen Gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 € im Kalenderjahr (§ 42a SGB XI) – für die Pflegegrade 2 bis 5, frei aufteilbar. Die Kosten der Ersatzpflege übernimmt die Pflegekasse für längstens acht Wochen im Jahr. Die frühere sechsmonatige Wartezeit ist weggefallen.
Wer kann Verhinderungspflege bekommen?
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die zuhause von einer Pflegeperson – meist einem Angehörigen – gepflegt werden. Fällt diese Person aus, etwa durch Urlaub, einen Arzttermin oder Krankheit, springt die Verhinderungspflege ein.
Wie viel Verhinderungspflege gibt es bei Pflegegrad 2 oder 3?
Der Gemeinsame Jahresbetrag ist für alle Pflegegrade von 2 bis 5 gleich: bis zu 3.539 € im Jahr. Einen Unterschied macht der Pflegegrad nur, wenn nahe Angehörige nicht erwerbsmäßig einspringen – dann ist die Erstattung in der Regel auf das Doppelte des Pflegegeldes begrenzt, bei Pflegegrad 2 auf 694 €, bei Pflegegrad 3 auf 1.198 €, plus nachgewiesene notwendige Aufwendungen. Mit Pflegegrad 1 gibt es keine Verhinderungspflege.
Läuft das Pflegegeld bei stundenweiser Verhinderungspflege weiter?
Ja. Bei stundenweiser Verhinderungspflege (unter 8 Stunden am Tag) wird das Pflegegeld nach der Praxis der Pflegekassen nicht gekürzt. Bei tageweiser Verhinderungspflege zahlt die Pflegekasse die Hälfte des bisherigen Pflegegeldes weiter – für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr (§ 37 Abs. 2 SGB XI).
Muss ich Verhinderungspflege vorher beantragen?
Nein. Ein Antrag vor der Ersatzpflege ist nicht nötig (§ 39 Abs. 1 SGB XI). Die Kosten erstattet die Pflegekasse auf Antrag mit Nachweis der Kosten. Ob und in welcher Höhe sie erstattet, entscheidet die Pflegekasse.
Kann ich Verhinderungspflege rückwirkend abrechnen?
Ja, im gesetzlichen Rahmen: Den Antrag auf Erstattung kannst du bis zum Ende des Kalenderjahres stellen, das auf die Ersatzpflege folgt (§ 39 Abs. 1 SGB XI) – für eine Verhinderungspflege im Jahr 2026 also bis zum 31. Dezember 2027. Heb dafür Rechnungen und Belege gut auf.
Kann ich Verhinderungspflege mit dem Entlastungsbetrag kombinieren?
Ja. Der Entlastungsbetrag (131 € im Monat, ab Pflegegrad 1 – also auch bei Pflegegrad 2) ist ein eigener Topf und kommt zusätzlich. Wichtig: Was du aus dem Jahresbudget für regelmäßige Alltagshilfe verbrauchst, steht später nicht mehr für eine echte Verhinderung bereit. Auf Wunsch nutzen wir erst deine anderen Budgets und rechnen die Verhinderungspflege erst gegen Jahresende ab.
Haushaltshilfe über die Krankenkasse
Wer zahlt die Haushaltshilfe nach einem Krankenhausaufenthalt?
Deine gesetzliche Krankenkasse. Nach § 38 SGB V hast du Anspruch auf eine Haushaltshilfe, wenn du den Haushalt nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder wegen einer schweren Krankheit nicht führen kannst. Wir haben einen Vertrag nach § 132 SGB V mit den Krankenkassen und rechnen direkt mit deiner Kasse ab – du gehst nicht in Vorkasse.
Brauche ich dafür einen Pflegegrad?
Nein, im Gegenteil: Der Anspruch auf Haushaltshilfe wegen schwerer Krankheit gilt gerade für Menschen ohne Pflegegrad 2 bis 5. Hast du Pflegegrad 2 oder höher, läuft die Alltagshilfe stattdessen über die Pflegekasse – zum Beispiel über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI. Wir schauen im Erstgespräch, welcher Weg für dich der richtige ist.
Wie lange zahlt die Krankenkasse die Haushaltshilfe?
In der Regel bis zu vier Wochen. Lebt ein Kind unter 12 Jahren oder ein Kind mit Behinderung in deinem Haushalt, verlängert sich der Anspruch auf bis zu 26 Wochen. Viele Kassen erlauben über ihre Satzung noch mehr – deshalb lohnt es sich immer, nachzufragen. Das machen wir gern für dich.
Wie beantrage ich die Haushaltshilfe?
Du brauchst eine Bescheinigung deines Arztes – darin steht, warum du den Haushalt nicht führen kannst und für wie lange und wie viele Stunden du Hilfe brauchst. Damit stellst du den Antrag bei deiner Krankenkasse. Am besten schon im Krankenhaus über den Sozialdienst. Wir helfen dir beim Ausfüllen und übernehmen den Schriftverkehr mit der Kasse.
Bekomme ich Haushaltshilfe, wenn mein Partner mit im Haushalt lebt?
Das kommt darauf an. Der Anspruch entfällt, wenn eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann (§ 38 Abs. 3 SGB V). Ist dein Partner selbst krank, berufstätig oder aus anderen Gründen nicht in der Lage, den Haushalt zu übernehmen, kann die Kasse trotzdem zahlen – das gehört dann in die ärztliche Bescheinigung und in den Antrag.
Gilt das auch bei Schwangerschaft und nach der Geburt?
Ja. Wenn du wegen deiner Schwangerschaft oder nach der Entbindung den Haushalt nicht führen kannst, übernimmt die Krankenkasse die Haushaltshilfe nach § 24h SGB V. Und das Beste: Hier fällt keine Zuzahlung an.
Was macht ihr konkret im Haushalt?
Genau das, was gerade liegen bleibt: einkaufen, kochen, Wäsche waschen und bügeln, Bad und Küche sauber machen, Staubsaugen und Wischen, Müll runterbringen. Lebt ein Kind im Haushalt, kümmern wir uns auch um die Versorgung und Betreuung. Was du brauchst, besprechen wir vorher in Ruhe.
Ausbildung zum Alltagsbegleiter
Was kostet die Ausbildung zum Alltagsbegleiter?
Die Basisqualifizierung nach § 45a SGB XI (40 UE) kostet einmalig 300,00 €, ist als Bildungsleistung umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 21 UStG) und findet online statt. Die Basisqualifizierung für hauswirtschaftliche Unterstützung (30 UE) ist bald verfügbar.
Welche Qualifizierung passt zu mir?
Willst du betreuen, aktivieren und begleiten, ist die 40-UE-Basisqualifizierung das Richtige – sie ist jetzt buchbar. Möchtest du vor allem im Haushalt unterstützen, passt die 30-UE-Basisqualifizierung für hauswirtschaftliche Unterstützung, die bald verfügbar ist.
Ist die Ausbildung anerkannt?
Die Basisqualifizierungen richten sich nach § 45a SGB XI / § 8 AnFöVO NRW und bereiten dich auf die Tätigkeit als Alltagsbegleiter vor. Der 40-UE-Kurs ist von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht zugelassen (ZFU-Zulassungsnummer 7588226).
Wie buche ich eine Ausbildung oder Fortbildung?
Gebucht wird auf unserer Lernplattform lernen.alltagsheroes.info: Kurs wählen, Konto anlegen, bezahlen – und schon kannst du loslegen. Als Unternehmen legst du ein Firmenkonto an, buchst Plätze als Paket und weist sie deinen Mitarbeitern zu. Mehrere Fortbildungen kannst du im Warenkorb sammeln und gemeinsam bezahlen.
Wie bekomme ich als Unternehmen den Rabatt auf Fortbildungen?
Bei der ersten Bestellung deines Unternehmens zahlst du je 5 Fortbildungsplätze nur 4 – auch bei verschiedenen Fortbildungen. Dafür legst du die Fortbildungen in den Warenkorb und bezahlst alles in einem Kauf; der günstigste Platz wird nicht berechnet. Der Rabatt wird in der Kasse automatisch abgezogen, du brauchst keinen Code. Er lässt sich nicht mit anderen Rabattcodes kombinieren – gibst du zusätzlich einen Code ein, gilt der höhere Vorteil.
Wie löse ich FIRMA10 ein?
FIRMA10 gilt nur für Unternehmen und nur einmal je Unternehmen: Du bekommst 10 % auf die Basisqualifizierung (40 UE). Gib den Code bei der Buchung auf der Lernplattform in der Kasse im Feld „Rabatt- oder Gutscheincode“ ein.
Erkennt meine Behörde das Zertifikat an?
Der Kurs ist genau auf die Basisqualifizierung nach § 8 AnFöVO NRW ausgerichtet und deckt alle Mindestinhalte ab. Bisher hatten unsere Teilnehmer bei der Anerkennung keine Probleme. Verbindlich zusagen können wir es trotzdem nicht: Über die Anerkennung eines Angebots zur Unterstützung im Alltag entscheidet der Kreis oder die kreisfreie Stadt im Einzelfall. Für deine Behörde schicken wir dir gern die ZFU-Zulassungsbescheinigung und eine Übersicht der Kursinhalte.
Reicht ein Online-Kurs, oder gibt es Präsenztermine?
Präsenztermine gibt es nicht: Der Kurs läuft vollständig online, ohne feste Unterrichtszeiten – du lernst in deinem eigenen Tempo. Bei Fragen erreichst du unser Ausbildungsteam montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr per Mail und Telefon (Antwort in der Regel innerhalb von zwei Werktagen), und jedes Modul schließt mit einem kurzen Online-Test ab. Ob die Qualifizierung für deinen Einsatz reicht, prüft der Anbieter, für den du tätig bist. Über die Anerkennung eines Angebots entscheidet in NRW der Kreis oder die kreisfreie Stadt.
Ist ein Erste-Hilfe-Kurs enthalten?
Die Grundlagen der Ersten Hilfe sind ein eigenes Modul im Kurs. Einen gesonderten Erste-Hilfe-Kurs schreibt die AnFöVO NRW nicht vor: Sie verlangt Grundkenntnisse, um auf Notfälle reagieren zu können (§ 8 Abs. 2 Nr. 2) – die vermittelt das Modul „Grundlagen der Ersten Hilfe“. Dein Arbeitgeber kann zusätzlich einen praktischen Kurs verlangen. Das Online-Modul ersetzt keine Erste-Hilfe-Schulung, wie sie etwa für den Führerschein nötig ist. Wir empfehlen dir, zusätzlich einen Erste-Hilfe-Kurs in Präsenz zu besuchen.
Wie lange habe ich Zeit für den Kurs?
So lange du möchtest: Dein Zugang ist zeitlich unbegrenzt, es gibt keine festen Termine, und du lernst in deinem eigenen Tempo. Arbeitest du schon für einen anerkannten Anbieter, soll die Basisqualifizierung spätestens drei Monate nach Beginn deiner Tätigkeit abgeschlossen sein (§ 8 Abs. 1 AnFöVO NRW).
Wie läuft der Kurs ab?
Der Kurs hat 10 Module mit je 4 Unterrichtseinheiten. In jedem Modul schaust du kurze Video-Vorträge, liest das Skript, bearbeitest Reflexionsaufgaben und machst zum Schluss einen kurzen Online-Test. Alles läuft auf Deutsch im Browser über unsere Lernplattform.
Was ist im Preis enthalten?
Alles, was du für den Abschluss brauchst: Lernmaterial, Online-Tests und Zertifikat. Weitere Kosten fallen bei uns nicht an. Der Kurs ist als Bildungsleistung umsatzsteuerfrei.
Was steht auf dem Zertifikat?
Nach dem erfolgreichen Abschluss aller Module und Tests bekommst du dein persönliches Zertifikat nach § 8 AnFöVO NRW digital. Darauf stehen die Module mit ihren Inhalten und dem Bezug zu § 8 Abs. 2 AnFöVO NRW. Über den QR-Code auf dem Zertifikat kann deine Behörde oder dein Arbeitgeber die Echtheit und die Inhalte online prüfen.
Kann ich den Bildungsscheck NRW nutzen?
Ja. Mit dem Bildungsscheck 2.0 des Landes NRW bekommst du bei positiver Prüfung 50 % der Kursgebühr erstattet, höchstens 500 € im Jahr. So geht's: Melde die Weiterbildung spätestens am Tag vor dem Kursbeginn im ESF-Onlineportal des Landes an. Weil unser Kurs mit der Buchung startet, meldest du ihn zuerst im Portal an und buchst danach. Du buchst und bezahlst den Kurs selbst, die Rechnung geht auf deinen Namen. Nach dem Abschluss bestätigen wir deine Teilnahme auf dem Formular aus dem Portal. Ob du die Voraussetzungen erfüllst – unter anderem Wohnsitz in NRW und ein zu versteuerndes Jahreseinkommen bis 50.000 € –, erklärt dir der Beratungsservice der G.I.B.
Fördern die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter den Kurs?
Einen Bildungsgutschein kannst du bei uns derzeit nicht einlösen: Dafür müssen Träger und Lehrgang für die Arbeitsförderung zugelassen sein (AZAV), und diese Zulassung haben wir nicht. Ob Jobcenter oder Agentur für Arbeit die Kosten auf anderem Weg übernehmen, entscheidet allein die jeweilige Stelle. Kläre das bitte vor der Buchung – nachträglich wird in der Regel nichts übernommen. Für deine Anfrage dort schicken wir dir gern ein schriftliches Angebot mit allen Kursangaben. Alltagsheroes ist weder Jobcenter noch Agentur für Arbeit noch eine andere Behörde.
Wir möchten mehrere Mitarbeiter schulen – wie geht das?
Als Unternehmen buchst du ein Platzkontingent, auch auf Firmenrechnung mit 14 Tagen Zahlungsziel, und weist die Plätze deinen Mitarbeitern zu. Dafür brauchst du von jedem Mitarbeiter Vorname, Nachname, Geburtsdatum und dienstliche E-Mail-Adresse. Für mehrere Teilnehmer erstellen wir dir gern ein eigenes Angebot.
Gilt der Kurs auch außerhalb von NRW?
Der Kurs ist auf die Vorgaben in NRW (§ 8 AnFöVO NRW) ausgerichtet. Andere Bundesländer haben eigene Regeln für Angebote zur Unterstützung im Alltag. Frag deshalb vor der Buchung bei der zuständigen Stelle in deinem Bundesland nach, ob sie den Kurs anerkennt.
Brauche ich den Kurs, wenn ich schon eine Pflegeausbildung habe?
In der Regel nicht. Fachkräfte – zum Beispiel Pflegefachkräfte – und Menschen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung in der Pflege brauchen die Basisqualifizierung nach § 8 Abs. 1 AnFöVO NRW nicht. Was in deinem Fall gilt, klärst du am besten mit deinem Arbeitgeber oder der zuständigen Stelle.
Reicht der Kurs für eine Stelle als Betreuungskraft im Pflegeheim?
Nein. Für zusätzliche Betreuungskräfte in Pflegeheimen gilt eine eigene, umfangreichere Qualifizierung nach § 53b SGB XI. Unsere Basisqualifizierung ist für Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI gedacht – also zum Beispiel für die Alltagshilfe bei Menschen zuhause.
Wie kann ich bezahlen?
Per PayPal, mit Kreditkarte (abgewickelt über PayPal) oder per Überweisung im Voraus. Bei Überweisung schalten wir deinen Zugang frei, sobald das Geld bei uns eingegangen ist. Unternehmen können auch auf Rechnung kaufen.
Bewerbung & Arbeiten bei uns
Wie läuft die Bewerbung ab?
Du bewirbst dich über unser Bewerbungsformular, deinen Lebenslauf kannst du anhängen. Direkt danach bekommst du eine Bestätigung per Mail – kommt keine an, schau bitte im Spam-Ordner nach. Wir melden uns bei dir, sobald wir deine Bewerbung angeschaut haben, und lernen dich gern persönlich kennen.
Brauche ich eine Ausbildung – und muss ich sie bezahlen?
Eine Pflegeausbildung brauchst du nicht. Für die Arbeit bei uns ist die Basisqualifizierung nach § 8 AnFöVO NRW (40 Unterrichtseinheiten) Pflicht – und die schenken wir dir. Du machst sie online auf unserer Lernplattform in deinem eigenen Tempo, innerhalb von drei Monaten nach deinem ersten Einsatz. Hast du sie schon, umso besser.
Wie viel arbeite ich, und was verdiene ich?
Du arbeitest bei uns im Minijob oder in Teilzeit. Wann und wie viel du arbeitest, sprechen wir gemeinsam ab – so passt es neben Familie, Studium oder Hauptjob. Wir zahlen 15 € pro Stunde.
Was brauche ich für den Start?
Ein erweitertes Führungszeugnis und einen Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs. Ein Führerschein ist praktisch, aber kein Muss.
Wo arbeite ich?
In unseren Gebieten: Kreis Coesfeld, Kreis Borken, Kreis Recklinghausen und Ennepe-Ruhr-Kreis. Wir planen deine Einsätze möglichst in deiner Nähe.
Kostenlose Erstberatung
Schreib Tim und Frank – keine Brieftaube nötig!
Locker, entspannt und ohne Bürokratie-Chaos. Am schnellsten geht’s per Anruf oder WhatsApp – oder du schreibst uns übers Formular.