Krankenkassen-Leistung
Haushaltshilfe über die Krankenkasse – ganz ohne Pflegegrad
Nach dem Krankenhaus, nach einer Operation oder bei schwerer Krankheit bleibt der Haushalt liegen. Genau dann zahlt deine gesetzliche Krankenkasse eine Haushaltshilfe – und wir kommen zu dir.
Kurz & knapp
Wenn du deinen Haushalt wegen einer schweren Krankheit, nach einer Operation oder nach einem Krankenhausaufenthalt nicht führen kannst, zahlt deine gesetzliche Krankenkasse eine Haushaltshilfe nach § 38 SGB V – bis zu vier Wochen, mit Kind unter 12 Jahren im Haushalt bis zu 26 Wochen. Du brauchst dafür kein Pflegegrad, sondern eine ärztliche Bescheinigung; es bleibt nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 % der Kosten (mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Tag).
Wir rechnen direkt mit deiner Krankenkasse ab.
Als zugelassener Anbieter mit Vertrag nach § 132 SGB V rechnen wir die bewilligte Haushaltshilfe direkt mit deiner Kasse ab. Du gehst nicht in Vorkasse und sammelst keine Belege – für dich bleibt nur die gesetzliche Zuzahlung. Kein Bürokratie-Chaos, versprochen.
Wann zahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe?
Immer dann, wenn du deinen Haushalt vorübergehend nicht selbst führen kannst und niemand sonst im Haushalt einspringen kann. Das sind die typischen Fälle:
Nach dem Krankenhaus
Du kommst aus der Klinik nach Hause und der Haushalt bleibt erst mal liegen? Genau dafür ist die Haushaltshilfe da – einkaufen, waschen, sauber machen, kochen, bis du wieder auf den Beinen bist.
bis zu 4 WochenNach einer ambulanten OP
Hüfte, Knie, Schulter, Bauch – nach vielen Eingriffen darfst du wochenlang nicht heben, bücken oder knien. Wir übernehmen genau die Handgriffe, die jetzt tabu sind.
bis zu 4 WochenBei schwerer Krankheit
Auch ohne Klinikaufenthalt: Wenn eine schwere Krankheit oder eine akute Verschlimmerung dich ausbremst, steht dir Haushaltshilfe zu. Wichtig ist die Bescheinigung deines Arztes.
bis zu 4 WochenBei Kur und Reha
Während einer Vorsorge- oder Reha-Maßnahme läuft zuhause der Alltag weiter. Lebt ein Kind unter 12 Jahren oder ein Kind mit Behinderung im Haushalt, springt die Kasse ein.
für die Dauer der MaßnahmeMit Kind im Haushalt
Lebt ein Kind unter 12 Jahren oder ein Kind mit Behinderung bei dir, verlängert sich dein Anspruch deutlich – und wir kümmern uns nebenbei um Frühstück, Wäscheberg und Kita-Tasche.
bis zu 26 WochenSchwangerschaft & Entbindung
Bettruhe verordnet oder frisch entbunden? Nach § 24h SGB V übernimmt die Krankenkasse die Haushaltshilfe – und hier fällt nicht mal eine Zuzahlung an.
zuzahlungsfreiDu bist unsicher, ob dein Fall dazugehört? Ruf uns an. Viele Krankenkassen zahlen über ihre Satzung großzügiger als das Gesetz vorschreibt – nachfragen lohnt sich fast immer, und das übernehmen wir gern für dich.
Und was kostet dich das?
5–10 €
Zuzahlung pro Einsatztag
Mehr ist es nicht: 10 % der Kosten, mindestens 5 € und höchstens 10 € an jedem Tag, an dem eine Hilfe bei dir war. Den kompletten Rest übernimmt deine Krankenkasse – ohne dass du in Vorkasse gehst.
Wann du gar nichts zahlst
- Bei Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung (§ 24h SGB V)
- Wenn du noch keine 18 Jahre alt bist
- Wenn du bereits von Zuzahlungen befreit bist – frag deine Kasse nach der Belastungsgrenze
So kommst du zu deiner Haushaltshilfe
Bescheinigung vom Arzt
Dein Haus- oder Klinikarzt bestätigt kurz, warum du den Haushalt gerade nicht schaffst und wie lange und wie viele Stunden du Hilfe brauchst. Das geht oft schon während des Klinikaufenthalts – frag einfach den Sozialdienst.
Antrag bei der Kasse
Die Bescheinigung geht mit dem Antrag an deine Krankenkasse. Klingt nach Papierkram – ist aber ein Formular. Wir füllen es mit dir aus und schicken es los.
Wir kommen zu dir
Nach der Bewilligung geht's los: Wäsche, Einkauf, Putzen, Kochen. Abgerechnet wird direkt mit deiner Krankenkasse – du zahlst nur die gesetzliche Zuzahlung.
Tipp: Melde dich am besten schon, wenn der OP- oder Entlasstermin feststeht. Dann läuft der Antrag, während du dich erholst – und wir stehen am Tag deiner Rückkehr bereit.
Krankenkasse oder Pflegekasse – was gilt für dich?
Beide zahlen Haushaltshilfe, aber aus unterschiedlichen Töpfen. Der Unterschied ist schnell erklärt:
Ohne Pflegegrad
Krankenkasse · § 38 SGB V
Für die akute Situation: nach Krankenhaus, Operation oder bei schwerer Krankheit. Zeitlich begrenzt auf vier Wochen, mit Kind unter 12 Jahren im Haushalt bis zu 26 Wochen. Du brauchst eine ärztliche Bescheinigung.
Du bist hier genau richtig.
Mit Pflegegrad
Pflegekasse · § 45b SGB XI
Für die dauerhafte Unterstützung: 131 € Entlastungsbetrag im Monat, ab Pflegegrad 1, dazu oft Verhinderungspflege und ein Teil der Pflegesachleistung. Läuft unbefristet, solange der Pflegegrad besteht.
Noch kein Pflegegrad, aber der Bedarf bleibt länger als ein paar Wochen? Dann lohnt sich der Antrag. Wir übernehmen die Antragstellung und begleiten dich beim Gutachten – mehr dazu bei unserer Pflegeberatung und im Ratgeber zum Pflegegrad-Antrag.
Wo wir mit der Haushaltshilfe unterwegs sind
Häufige Fragen
Wer zahlt die Haushaltshilfe nach einem Krankenhausaufenthalt?
Deine gesetzliche Krankenkasse. Nach § 38 SGB V hast du Anspruch auf eine Haushaltshilfe, wenn du den Haushalt nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder wegen einer schweren Krankheit nicht führen kannst. Wir haben einen Vertrag nach § 132 SGB V mit den Krankenkassen und rechnen direkt mit deiner Kasse ab – du gehst nicht in Vorkasse.
Brauche ich dafür einen Pflegegrad?
Nein, im Gegenteil: Der Anspruch auf Haushaltshilfe wegen schwerer Krankheit gilt gerade für Menschen ohne Pflegegrad 2 bis 5. Hast du Pflegegrad 2 oder höher, läuft die Alltagshilfe stattdessen über die Pflegekasse – zum Beispiel über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI. Wir schauen im Erstgespräch, welcher Weg für dich der richtige ist.
Wie lange zahlt die Krankenkasse die Haushaltshilfe?
In der Regel bis zu vier Wochen. Lebt ein Kind unter 12 Jahren oder ein Kind mit Behinderung in deinem Haushalt, verlängert sich der Anspruch auf bis zu 26 Wochen. Viele Kassen erlauben über ihre Satzung noch mehr – deshalb lohnt es sich immer, nachzufragen. Das machen wir gern für dich.
Was kostet mich das?
Nur die gesetzliche Zuzahlung: 10 % der Kosten, mindestens 5 € und höchstens 10 € pro Tag, an dem eine Hilfe da war. Unter 18 Jahren und bei Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung entfällt die Zuzahlung ganz. Den Rest rechnen wir direkt mit deiner Krankenkasse ab.
Wie beantrage ich die Haushaltshilfe?
Du brauchst eine Bescheinigung deines Arztes – darin steht, warum du den Haushalt nicht führen kannst und für wie lange und wie viele Stunden du Hilfe brauchst. Damit stellst du den Antrag bei deiner Krankenkasse. Am besten schon im Krankenhaus über den Sozialdienst. Wir helfen dir beim Ausfüllen und übernehmen den Schriftverkehr mit der Kasse.
Bekomme ich Haushaltshilfe, wenn mein Partner mit im Haushalt lebt?
Das kommt darauf an. Der Anspruch entfällt, wenn eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann (§ 38 Abs. 3 SGB V). Ist dein Partner selbst krank, berufstätig oder aus anderen Gründen nicht in der Lage, den Haushalt zu übernehmen, kann die Kasse trotzdem zahlen – das gehört dann in die ärztliche Bescheinigung und in den Antrag.
Gilt das auch bei Schwangerschaft und nach der Geburt?
Ja. Wenn du wegen deiner Schwangerschaft oder nach der Entbindung den Haushalt nicht führen kannst, übernimmt die Krankenkasse die Haushaltshilfe nach § 24h SGB V. Und das Beste: Hier fällt keine Zuzahlung an.
Was macht ihr konkret im Haushalt?
Genau das, was gerade liegen bleibt: einkaufen, kochen, Wäsche waschen und bügeln, Bad und Küche sauber machen, Staubsaugen und Wischen, Müll runterbringen. Lebt ein Kind im Haushalt, kümmern wir uns auch um die Versorgung und Betreuung. Was du brauchst, besprechen wir vorher in Ruhe.
Wie schnell könnt ihr anfangen?
Melde dich am besten, sobald der OP- oder Entlasstermin steht – dann können wir den Antrag parallel zur Bewilligung vorbereiten und direkt nach deiner Rückkehr loslegen. Auch kurzfristig lohnt sich der Anruf: Wir schauen immer, was sich einrichten lässt.
Quellen
- § 38 SGB V – Haushaltshilfe (Gesetzestext)
- § 24h SGB V – Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und Entbindung
- GKV-Spitzenverband – Haushaltshilfe
- Verbraucherzentrale – Haushaltshilfe von der Krankenkasse
Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Ob und wie lange deine Krankenkasse zahlt, entscheidet sie im Einzelfall – wir helfen dir gern dabei, das zu klären.
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