Pflegegrad beantragen, höherstufen, Widerspruch – wir helfen
Der Weg zum passenden Pflegegrad ist gut überschaubar – wenn jemand ihn mit dir geht. Wir übernehmen die Antragstellung, bereiten dich auf die Begutachtung vor, sind beim Termin an deiner Seite und helfen, wenn der Bescheid nicht passt.
Noch kein Pflegegrad? Der Antrag bei der Pflegekasse ist formlos – ein Anruf genügt. Wir übernehmen die Antragstellung und füllen die Unterlagen gemeinsam mit dir aus. Wichtig: Leistungen gibt es rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung.
Der Bedarf ist gestiegen – nach einem Sturz, einem Krankenhausaufenthalt oder weil eine Demenz fortschreitet? Dann kannst du eine Höherstufung beantragen. Wir begleiten dich von der Einschätzung bis zur erneuten Begutachtung.
Der Medizinische Dienst kommt zu dir nach Hause und schaut, wie selbstständig du in sechs Lebensbereichen bist. Wir bereiten dich auf den Termin vor und sind auf Wunsch an deiner Seite – damit dein tatsächlicher Bedarf auch ankommt.
Pflegegrad abgelehnt oder zu niedrig? Du hast einen Monat Zeit für den Widerspruch. Wir schauen gemeinsam ins Gutachten, ordnen die Punkte den Modulen zu und helfen dir, die Begründung zu formulieren.
Hand in Hand mit der Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Wer Pflegegeld bekommt, braucht regelmäßig einen Beratungseinsatz nach
§ 37 Abs. 3 SGB XI – den übernehmen wir, die Kosten trägt deine Pflegekasse.
Dabei schauen wir ohnehin auf eure Pflegesituation: Fällt uns auf, dass der
Bedarf gestiegen ist, sprechen wir die Höherstufung direkt an.
Ehrlich gesagt: Wir sind keine
Rechtsberatung. Bei kniffligen Fällen sind Sozialverbände oder ein Fachanwalt
für Sozialrecht die richtige Adresse – und wir sagen dir offen, wenn wir an
diesem Punkt sind. Die Entscheidung über den Pflegegrad trifft deine Pflegekasse.
Häufige Fragen
Wie beantrage ich einen Pflegegrad? +
Formlos bei deiner Pflegekasse – sie sitzt bei deiner Krankenkasse, ein Anruf genügt. Wichtig ist das Antragsdatum: Bewilligte Leistungen gibt es rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung. Danach kommt der Medizinische Dienst zur Begutachtung. Wir übernehmen die Antragstellung für dich und begleiten dich durch den gesamten Prozess.
Wann lohnt sich eine Höherstufung? +
Wenn der Unterstützungsbedarf spürbar gestiegen ist – etwa nach einem Sturz, einem Krankenhausaufenthalt oder wenn eine Demenz fortschreitet. Dann kannst du bei der Pflegekasse einen Antrag auf Höherstufung stellen, und der Medizinische Dienst begutachtet neu. Wir begleiten dich dabei – von der Einschätzung bis zur erneuten Begutachtung.
Seid ihr beim Termin mit dem Medizinischen Dienst dabei? +
Auf Wunsch ja. Wir bereiten dich auf die Begutachtung vor und sind beim Termin an deiner Seite, damit dein tatsächlicher Bedarf auch ankommt. Die Pflegekasse muss in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen ab Antrag entscheiden.
Wie lange habe ich für einen Widerspruch Zeit? +
Einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids. Wir schauen gemeinsam ins Gutachten, ordnen die Punkte den Modulen zu und helfen dir, die Begründung zu formulieren. Eine Rechtsberatung ist das nicht – bei kniffligen Fällen sind Sozialverbände oder ein Fachanwalt für Sozialrecht die richtige Adresse, und das sagen wir dir offen.
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